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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Ankauf des Mobiltelefons eines Arbeitnehmers mit anschließender Rücküberlassung

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    | Der Beitrag behandelt die Gestaltung des Ankaufs und der Rücküberlassung von Mobiltelefonen durch Arbeitgeber. Der BFH hat das Steuersparmodell gebilligt und betont, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein natürlicher Interessengegensatz besteht. Erfahren Sie mehr über die steuerlichen Aspekte dieser Gestaltung und die Auswirkungen der Rechtsprechung auf ähnlich gelagerte Sachverhalte. |

    1. Worum geht es?

    Nach § 3 Nr. 45 EStG sind die Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten steuerfrei. Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon, muss der Arbeitnehmer hierfür keinen Cent versteuern. Das gilt auch für die Übernahme der Grundgebühr und der laufenden Kosten durch den Arbeitgeber. Dieser Grundsatz brachte einige Arbeitgeber auf folgende schöne Idee.

     

    Die Arbeitnehmer besitzen gebrauchte Mobiltelefone. Sie verkaufen sie ihrem Arbeitgeber für jeweils 1 bis 6 EUR. Zeitgleich mit den Kaufverträgen werden weitere Verträge geschlossen. Danach stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Mobiltelefone wieder zur Verfügung und übernimmt die entstehenden monatlichen Kosten des Mobilfunkvertrags (Grundgebühr, Verbindungsentgelte oder auch Flatgebühr) bis zu einer maximalen Höhe. Die Arbeitnehmer müssen die Kosten des Mobilfunkvertrags durch Vorlage von Rechnungskopien nachweisen. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für Wartung und Reparaturen. Die Arbeitnehmer haften für Schäden an dem Mobiltelefon, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden. Eine Überlassung des Geräts an Dritte ist unzulässig, insbesondere der Verleih oder die Vermietung. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Arbeitnehmer verpflichtet, das Mobiltelefon an den Arbeitgeber herauszugeben.