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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BMF-Schreiben zu Umsätzen aus Online- Veranstaltungen

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    | Das BMF hat aktuell zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und dabei eine wichtige Frist zur Nichtbeanstandung derzeit eventuell abweichender Handhabungen eingeführt. Die Ausführungen sind z. B. auch auf Online-Dienstleistungsangebote im Bildungsbereich und im Gesundheitsbereich anwendbar. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte des BMF-Schreibens vorgestellt (BMF 29.4.24, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004). |

    1. Hintergrund

    Viele Veranstaltungen und Seminare werden nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet angeboten. Dabei sind die Angebotsformen vielfältig. Teilweise werden Live-Veranstaltungen parallel in Echtzeit digital übertragen, teilweise werden Live-Mitschnitte oder vorproduzierte Aufzeichnungen entsprechender Veranstaltungen zum Download zur Verfügung gestellt. Neben der Frage nach dem Leistungsort ist in diesen Fällen auch zu klären, inwieweit Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen anwendbar sind. Dies betrifft vor allem Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kunst und Kultur, aber vermehrt auch Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen.

    2. Vorproduzierte Inhalte

    Bei der Bereitstellung einer ‒ auch vorproduzierten ‒ Aufzeichnung in digitaler Form, die durch den Empfänger individuell zu einem späteren festen oder frei wählbaren Zeitpunkt abgerufen werden kann und ausschließlich über das Internet übertragen wird, handelt es sich um eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung i. S. d. § 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 3 UStG. Die Bereitstellung der Aufzeichnung, die Gewährung des Zugangs hierzu und die Möglichkeit des Abrufs per Download bzw. per Streaming erfolgt im Wesentlichen automatisiert über das Internet und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung (vgl. Abschnitt 3a.12 UStAE).

         

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