· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Die Reform der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen wird (wieder) verschoben
von Georg Nieskoven, Troisdorf
| Das jüngst im Bundestag gebilligte Elektromobilitätsfördergesetz (JStG-2019) enthielt im Bereich der Umsatzsteuer eine grundlegende Novellierung der bisherigen Steuerbefreiungen im Bildungsbereich ( §§ 4 Nr. 21 und 22 UStG , siehe PFB Beitrag vom 7.10.19 ). Nach vielfältiger Kritik an Detailpunkten dieser Neuregelung ‒ und da alle übrigen Bereiche des JStG-2019 noch vor dem Jahreswechsel 2019/20 verabschiedet werden mussten ‒ wurde nun der zugehörige Artikel 10 aus dem JStG herausgelöst und soll mit längerem Vorlauf sorgfältiger ausgearbeitet und abgestimmt werden. |
1. Der ursprüngliche Reformplan
Seit vielen Jahren ist unstreitig, dass die deutschen Regelungen zur USt-Befreiung von Bildungsleistungen in den §§ 4 Nr. 21 u. 22 UStG weder in ihrem gesetzlichen Aufbau, noch in ihrem Befreiungsradius den EG-Rechtsvorgaben entsprechen. Bereits 2012 hatte der Gesetzgeber daher einen ersten Anlauf für eine Neufassung unternommen, war dabei aber am breiten Widerstand der Branchenbeteiligten gescheitert. Mit der nun in Art. 10 des JStG-2019 vorgelegten Novelle sollten insbesondere folgende Punkte völlig neu justiert werden.
1.1 Wegfall Bescheinigungsverfahren
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