24.05.2013 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Hygienefachkrankenpfleger erbringt umsatzsteuerfreie Leistungen
| Die Tätigkeit eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene ist eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit i.S. des § 4 Nr. 14 UStG. Infektionshygienische Leistungen eines Fachkrankenpflegers für Krankenhaushygiene, die dieser für Krankenhäuser sowie Alten-und Pflegeheime erbringt, damit diese ihre Leistungen unter Beachtung der für sie nach dem IfSG bestehenden Verpflichtungen erbringen, sind als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei (FG Münster 13.12.11, 15 K 4458/08 U, Rev. BFH XI R 11/13). |
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