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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kein Vorsteuerabzug für GmbH-Existenzgründer

    | Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ( BFH 11.11.15, V R 8/15 ). |

     

    Im Streitfall ging es um einen Arbeitnehmer (Kläger), der über eine von ihm zu gründende GmbH eine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen wollte. Die GmbH sollte die Betriebsmittel einer anderen Firma im Rahmen eines Unternehmenskaufs erwerben. Der Kläger wurde hierfür durch eine Unternehmensberatung für Existenzgründer und einen Rechtsanwalt beraten. GmbH-Gründung und Unternehmenskauf unterblieben. Der Kläger ging gleichwohl davon aus, dass er zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt sei.

     

    Der BFH hielt dem Vorsteuerabzug aber die rechtliche Eigenständigkeit der GmbH entgegen. Als Gesellschafter einer - noch zu gründenden - GmbH aber hatte der Kläger kein Recht auf Vorsteuerabzug. Zwar kann auch ein Gesellschafter den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese in die GmbH einzulegen (z. B. ein Grundstück). Die vom Kläger bezognene Beratungsleistungen können aber nicht auf die GmbH übertragen werden.

     

    PRAXISHINWEIS | Hätte der Kläger beabsichtigt, das Unternehmen selbst zu kaufen, um es als Einzelunternehmer zu betreiben, wäre er - selbst bei erfolgloser Gründung - zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen.

     
    Quelle: ID 43937667