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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Medizinische Callcenter von Krankenkassen

    | Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen die Leistungen der medizinischen Callcenter grundsätzlich nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG (FinMin Schleswig-Holstein 14.6.13, Kurzinfo USt 4/2013). |

     

    Verschiedene Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine telefonische Fernberatung durch sog. medizinische Callcenter an. Die Gesprächsinhalte erstrecken sich u. a. auf

     

    • einfache versicherungstechnische Fragen,
    • medizinische Informationen über Krankheitsprävention, Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten und Arzneimittel,
    • Beratungen zum Thema Reise- und Tropenmedizin,
    • themenbezogene Informationskampagnen.

     

    Ferner wird ein Suchdienst für Ärzte, Fachärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser sowie Fach-, Spezial- und Rehabilitationskliniken zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden sog. Patientenbegleitprogramme/Patientenbetreuungsprogramme mit telemedizinischer Betreuung angeboten.

     

    PRAXISHINWEIS | Bei Patientenbegleitprogrammen/Patientenbetreuungsprogrammen mit telemedizinischer Betreuung kann jedoch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG eingreifen, wenn es sich im Einzelfall um ein medizinisch veranlasstes Therapieangebot im Rahmen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und medizinischem Fachpersonal handelt (vgl. Abschn. 4.14.1 Abs. 1 S. 2 UStAE).

    Quelle: ID 42373570