· Nachricht · Umsatzsteuer
Medizinische Callcenter von Krankenkassen
| Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen die Leistungen der medizinischen Callcenter grundsätzlich nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG (FinMin Schleswig-Holstein 14.6.13, Kurzinfo USt 4/2013). |
Verschiedene Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine telefonische Fernberatung durch sog. medizinische Callcenter an. Die Gesprächsinhalte erstrecken sich u. a. auf
- einfache versicherungstechnische Fragen,
- medizinische Informationen über Krankheitsprävention, Krankheitsbilder und Behandlungsmöglichkeiten und Arzneimittel,
- Beratungen zum Thema Reise- und Tropenmedizin,
- themenbezogene Informationskampagnen.
Ferner wird ein Suchdienst für Ärzte, Fachärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser sowie Fach-, Spezial- und Rehabilitationskliniken zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden sog. Patientenbegleitprogramme/Patientenbetreuungsprogramme mit telemedizinischer Betreuung angeboten.
PRAXISHINWEIS | Bei Patientenbegleitprogrammen/Patientenbetreuungsprogrammen mit telemedizinischer Betreuung kann jedoch die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG eingreifen, wenn es sich im Einzelfall um ein medizinisch veranlasstes Therapieangebot im Rahmen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und medizinischem Fachpersonal handelt (vgl. Abschn. 4.14.1 Abs. 1 S. 2 UStAE). |