· Nachricht · Umsatzsteuer
Online-Klavierkurse unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz
| Video-Klavierkurse mit zum Teil eigenen Kompositionen auf der Homepage, um das freie Klavierspiel zu erlernen und zu erweitern, sowie Webinare für eine größere Teilnehmerzahl und Online-Tastentrainings in Form von Einzelunterricht unterliegen der Regelbesteuerung von 19 % (FG Münster 17.6.21, 5 K 3185/19 U). |
Die Ermäßigung i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG kommt nicht in Betracht, da die Leistungen nicht mit Theatervorführungen und Konzerten vergleichbar sind. Und auch die Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG ist nicht einschlägig, da die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte (im Rahmen der AGB des Unternehmers) nicht Hauptbestandteil der Leistungen sind.
Quelle: ID 47620575