24.02.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer
Telefonische Beratungsleistungen und Patientenbegleitprogramme sind nicht umsatzsteuerbefreit
| Telefonische Beratung („Gesundheitstelefon“) und Patientenbegleitprogramme, die ein Gesundheitsdienstleister für Krankenkassen und Pharmaunternehmen mit medizinischem Fachpersonal erbringt, sind nicht nach § 4 Nr. 14 UStG befreit. Es fehlt am persönlichen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und am unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Heilbehandlung (FG Düsseldorf 14.8.15, 1 K 1570/14 U, Rev. BFH XI R 19/15). |
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