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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung der medizinischen Analysen eines Laborarztes für ein privates Labor

    von StB Jürgen Derlath, Münster

    | Der BFH (11.10.17, XI R 23/15, Beschluss) hat Zweifel, nach welcher Norm von einem Laborarzt für ein privatrechtliches Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen, die der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten dienen und die außerhalb der Praxisräume des anordnenden praktischen Arztes durchgeführt wurden, von der Umsatzsteuer befreit sind. Das Gericht hat die Frage dem EuGH zur Klärung vorgelegt. |

     

    1. § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG?

    Der BFH ist der Auffassung, dass diese Leistungen als Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die in Ausübung der Tätigkeit als Arzt durchgeführt wurden, nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL steuerfrei sind. Dem entspricht § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG.

     

    Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL regelt hingegen die Steuerbefreiung von Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder in sozialer Hinsicht vergleichbaren anderen anerkannten Einrichtungen bewirkt werden (vgl. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG). Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (BTDrucks. 16/10189, S. 75) können medizinische Versorgungszentren, Einrichtungen von Laborärzten oder klinischen Chemikern sowie Praxiskliniken unter diese Vorschrift fallen.