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  • 23.01.2025 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall

    | Ein therapeutischer Zweck im umsatzsteuerrechtlichen Sinne kann auch dann vorliegen, wenn eine Haarwurzeltransplantation nicht auf die Ursachen des Haarausfalls einwirkt, sondern lediglich ihre Folgen beseitigt. Bei hereditärer und vernarbender Alopezie besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein behandlungsbedürftiger Zustand vorliegt. Bei androgenetischer Alopezie ist eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorzulegen (BFH 25.9.24, XI R 17/21). |