· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen per Gesundheitstelefon
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die ‒ steuerfreien ‒ telefonischen Beratungen auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenpflegepersonal durchgeführt werden. |
1. Die Entscheidung des EuGH
Nach Ansicht des EuGH (5.3.20, C 48/19, PFB Nachricht vom 30.3.20) können telefonisch erbrachte Heilbehandlungen unter die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen. Dem BFH wurde aber aufgetragen zu klären, inwieweit die telefonischen Beratungen hierunter fallen. Insbesondere sollte er prüfen,
- ob mit den Beratungen ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, da dieser ausschlaggebend dafür ist, ob eine medizinische Leistung von der Mehrwertsteuer zu befreien ist und
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig