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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen per Gesundheitstelefon

    von StB Jürgen Derlath, Münster

    | Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch „Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die ‒ steuerfreien ‒ telefonischen Beratungen auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenpflegepersonal durchgeführt werden. |

    1. Die Entscheidung des EuGH

    Nach Ansicht des EuGH (5.3.20, C 48/19, PFB Nachricht vom 30.3.20) können telefonisch erbrachte Heilbehandlungen unter die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL vorgesehene Mehrwertsteuerbefreiung fallen. Dem BFH wurde aber aufgetragen zu klären, inwieweit die telefonischen Beratungen hierunter fallen. Insbesondere sollte er prüfen,

    • ob mit den Beratungen ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, da dieser ausschlaggebend dafür ist, ob eine medizinische Leistung von der Mehrwertsteuer zu befreien ist und