· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflicht einer Ausgleichszahlung wegen Versetzung in eine andere Einrichtung
von Dr. Stephan Peters, Warendorf
| Wird ein Universitätsprofessor und Klinikdirektor in eine andere Einrichtung der Klinik versetzt und verzichtet er auf das privatärztliche Liquidationsrecht gegen eine Ausgleichszahlung, ist diese nicht der unternehmerischen Sphäre des Professors zuzuordnen, wenn sich die Zahlung in erster Linie als Gegenleistung für die vorzeige Aufgabe der Position des Klinikdirektors darstellt und sich lediglich der Höhe nach an den bisherigen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit orientiert (FG Schleswig-Holstein 30.9.20, 4 K 67/18). |
1. Sachverhalt
Der Kläger war Universitätsprofessor und Klinikdirektor und erzielte aus der stationären und ambulanten Behandlung von Privatpatienten aufgrund einer erteilten beamtenrechtlichen Nebentätigkeitsgenehmigung (sog. „Altvertragler“) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit waren.
PRAXISTIPP | Der Hinweis des Gerichts, dass es sich bei der vertraglichen Gestaltung um einen „Altvertrag“ handelt, ist nicht nur aufgrund der zugrunde liegenden beamtenrechtlichen Regelungen relevant, sondern besitzt auch eine gewisse Allgemeingültigkeit, da das gewählte Vergütungsmodell in der Praxis durch viele andere Varianten, insbesondere Beteiligungsmodellen, ergänzt und ggf. auch verdrängt wurde. |
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