24.07.2017 · Nachricht · Umsatzsteuerbefreiung
Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden begründet gewerbliche Tätigkeit
| Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden einschließlich der anfänglichen Betreuung des Käufers ist gewerblich und keine freiberufliche Tätigkeit. Eine „unterrichtende“ oder „erzieherische Tätigkeit“ i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG setzt ein Tätigwerden gegenüber Menschen voraus (BFH 9.5.17, VIII R 11/15). |
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