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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung

    Leistungen eines Gesundheitszentrums ohne Diagnose

    von StB Jürgen Derlath, Münster

    Werden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen eine therapeutische Zweckbestimmung, sodass es sich nicht um steuerfreie Krankenhausbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG) oder ärztliche Heilbehandlungen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL) handelt (BFH 1.1.19, XI R 29/17).

     

    Sachverhalt

    Zu klären war, ob die nicht von Krankenkassen bezahlten Leistungen eines Gesundheitszentrums umsatzsteuerfrei waren.

     

    Geklagt hatte die Betreiberin des Gesundheitszentrums. Das Zentrum selbst hatte eine Kapazität von über 200 Betten. Es waren u. a. zwei Ärzte sowie (Ende 2010) sieben Krankenschwestern (davon vier in Teilzeit) angestellt. Eine Konzessionierung als Privatklinik nach § 30 GewO lag für das Gesundheitszentrum vor. Es bestand jedoch kein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V. Ein Antrag auf Aufnahme in den Krankenhausplan für die Fachgebiete Orthopädie und Innere Medizin war 2011 abgelehnt worden.