17.10.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuerbefreiung
Physiotherapeutische Leistungen an eine als Verein organisierte Selbsthilfegruppe für Osteoporosekranke
| Von Physiotherapeuten geleitete Kurse, die für eine als Verein organisierte Selbsthilfegruppe erbracht werden, sind nicht umsatzsteuerbefreit; es sei denn, die physiotherapeutische Leistung wäre insgesamt aufgrund ärztlicher Verordnung erfolgt. Die Leistungen des Vereins an seine Mitglieder hingegen können nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG oder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG steuerfrei sein (OFD NRW 7.10.14, Kurzinfo USt 14/2014). |
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