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  • · Nachricht · Unfallversicherung

    Sturz bei einem Firmenlauf ist nicht versichert

    | Eine Arbeitnehmerin steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei einem Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt (LSG Berlin-Brandenburg 31.3.23, L 3 U 66/21). |

     

    Der Unfall ‒ so das Gericht ‒ hat sich nicht bei einer Aktivität ereignet, die mit der Beschäftigung in einem engen rechtlichen Zusammenhang steht. Weder lag eine Form von Betriebssport vor (hier fehlte es an einer gewissen Regelmäßigkeit und dem Ziel des gesundheitlichen Ausgleichs), noch war der Firmenlauf eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Der Firmenlauf hatte vielmehr als Großveranstaltung mit anschließender Party vielen anderen Unternehmen und Einzelbewerbern offen gestanden und eher den Charakter eines Volksfestes gehabt. Außerdem hatte nur ein ganz geringer, sportlich interessierter Teil der Mitarbeitenden des Unternehmens an dem Firmenlauf teilgenommen. Ein spezielles Programm für den großen Teil der nichtlaufenden Beschäftigten hatte es nicht gegeben.

    Quelle: ID 49531584

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