· Nachricht · Verluste bei beschränkter Haftung
Übergang auf den Erwerber bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils
| Wird ein Teil-Kommanditanteil unentgeltlich übertragen, gehen die festgestellten verrechenbaren Verluste des Übergebers anteilig auf den Empfänger über. Dies gilt auch dann, wenn das variable Kapitalkonto, dem die Verluste belastet worden waren, bei dem Übergeber verbleibt. Eine abweichende Vereinbarung zwischen Übergeber und Übernehmer ändert hieran nichts (FG Düsseldorf 22.1.15, 16 K 3127/12 F; Rev. BFH IV R 16/15, Einspruchsmuster). |
PRAXISHINWEIS | Mit Blick auf § 15a EStG ist bei der Übertragung eines Kommanditanteils zwischen einer Veräußerung gegen Entgelt und einer unentgeltlichen Übertragung zu unterscheiden.
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Quelle: ID 43513222