· Nachricht · Vertragsarztrecht
Erfordernis einer Sicherung von Rückforderungen bei Abschlagszahlungen durch selbstschuldnerische Bürgschaft
| Eine Regelung in den Anrechnungsbestimmungen, nach der die Zahlung von Abschlägen auf das Quartalshonorar bei einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), das in der Organisationsform einer juristischen Person des Privatrechts betrieben wird und dessen Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, davon abhängig gemacht wird, dass das MVZ zur Sicherung von Forderungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank beibringt, ist als wirksam anzusehen (LSG Bayern 7.10.20, L 12 KA 37/19, BSG B 6 KA 10/21 R). |
Geklagt hatte eine MVZ-GmbH, deren einzige Gesellschafterin ebenfalls eine GmbH war. Sie wollte, dass die monatlichen Abschlagszahlungen ohne die selbstschuldnerische Bürgschaft gezahlt werden.