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  • · Nachricht · Vertragsarztrecht

    Nachbesetzung einer freien Stelle in einem MVZ innerhalb von drei Jahren ab Anstellung

    | Die Drei-Jahre-Regel des BSG zur Nachbesetzung einer frei gewordenen Arztstelle ist nicht anwendbar, wenn ein angestellter Arzt aus nachvollziehbaren beruflichen Gründen im MVZ kündigt und in einem anderen MVZ eine bessere Stelle annimmt (SG Berlin, 30.9.20, S 87 KA 155/18). |

     

    Die Drei-Jahre-Regel des BSG (4.5.16, B 6 KA 21/15 R) soll eigentlich verhindern, dass ein Ruheständler in spe sich gegen Verzicht auf seine Arztstelle anstellen lässt, um dann kurze Zeit später mit einer Abfindung wieder auszuscheiden. Würde man jedoch die Regel in diesem Fall anwenden, wo alle Merkmale der Drei-Jahre-Regel nicht zutreffen, wäre das MVZ doppelt geschädigt: Es hätte einen Arzt und eine (in diesem Fall) halbe Stelle verloren.

    Quelle: ID 47102944