· Fachbeitrag · Zahnmedizinische Versorgungszentren
Sind investorenbetriebene Z-MVZ Teil der (Versorgungs-)Lösung oder Teil des Problems?
von Dipl. Volksw. Katja Nies, www.praxisbewertung-praxisberatung.com
| Zwei von der KZBV in Auftrag gegebene Gutachten befassen sich mit der Entwicklung und den Auswirkungen investorenbetriebener Z-MVZ (i-Z-MVZ). Sie bewerten die Auswirkungen als kritisch und die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) angestrebte Verschärfung der Gründungsvoraussetzungen als nicht ausreichend. Der Beitrag stellt die wesentlichen Aussagen der beiden Gutachten dar. |
1. Zwei Gutachten zu investorenbetriebenen Z-MVZ
Wegen des besorgniserregenden Eindringens von Fremdinvestoren seit Mitte 2015 in den Zahnärztemarkt, verursacht durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, wurden besondere Regelungen für die Gründung von Z-MVZ durch Krankenhäuser im TSVG, das am 11.5.19 in Kraft trat, niedergelegt. So sollte dem Vehikel „Aufkauf eines sanierungsbedürftigen Krankenhauses“, das dann als MVZ-Trägergesellschaft dient, eine Grenze gesetzt werden. Ein Z-MVZ kann von einem Krankenhaus nur noch gegründet werden, wenn der Versorgungsanteil aller vom Krankenhaus gegründeten bzw. betriebenen Z-MVZ in dem betreffenden Planungsbereich eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Doch reichen diese Vorgaben, um Investoren von Z-MVZ-Gründungen abzuhalten? Und tragen die bestehenden Z-MVZ zur Verbesserung der Versorgung bei? Wie können die Eigentümerstrukturen besser erkannt werden? Diese und weitere Fragen wollte die KZBV von Experten beantwortet wissen und hat deshalb zwei Gutachten in Auftrag gegeben:
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