· Fachbeitrag · Ambulante Versorgung
Die Entwicklung medizinischer Versorgungszentren seit 2004
von Dipl. Volksw. Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)
| Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz werden (erneut) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) geändert. Aus diesem Anlass soll die Entwicklung der MVZ seit 2004 betrachtet werden. |
1. Wandel der Gründungsvoraussetzungen seit 2004
In MVZ (§ 95 Abs. 1a SGB V) arbeiten Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Früher konnten MVZ z.B. auch von Heil- und Hilfsmittelerbringern gegründet werden. In der Praxis führte dies dazu, dass MVZ immer häufiger von Investoren gegründet wurden, die als Kapitalgeber, z.B. durch den Kauf eines Pflegedienstes, die Voraussetzungen zur Gründung eines MVZ erfüllten.
Um medizinische Entscheidungen vor der Einflussnahme von Kapitalinteressen zu schützen, wurde mit dem am 1.1.12 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz geregelt, dass zur Gründung eines MVZ nur noch Vertragsärzte, Krankenhäuser, bestimmte Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie bestimmte gemeinnützige Trägerorganisationen berechtigt sind. Zudem wurde z.B. die Gründung eines MVZ in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen. Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes liegen, der in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist.
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