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  • · Fachbeitrag · Berufsstatistik

    Der ärztliche Existenzgründungsmarkt bleibt ein Übernahmemarkt

    von Dipl.-Volksw. Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)

    | Die im Dezember 2021 veröffentlichte Analyse „Existenzgründungen Ärzt*innen 2019/2020“ basiert auf einer Stichprobe von 3.100 von der apoBank begleiteten ärztlichen Existenzgründungen. Diese Zahl teilt sich in ca. 835 hausärztliche und 2.265 fachärztliche Existenzgründungen auf und wurde gemeinsam von der apoBank und dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) anonymisiert und ausgewertet. |

     

    Übersicht / Facharztgruppen

    Unter dem Begriff „Hausärzte“ werden die Fachgebiete Allgemeinmedizin und Innere Medizin (hausärztlich) subsumiert. Bei den anderen „Fachärzten“ wurden analysiert:

    • Anästhesie
    • Augenheilkunde
    • Chirurgie
    • Frauenheilkunde
    • Dermatologie
    • HNO-Heilkunde
    • Innere Medizin (fachärztlich)
    • Kinderheilkunde
    • Nervenheilkunde und Neurologie
    • Orthopädie
    • Psychotherapie und Psychiatrie
    • Urologie
     

    1. Art der Existenzgründung (alle Ärzte)

    61 % der 3.100 Existenzgründer ließen sich in dem Zeitraum 2019/2020 in einer Einzelpraxis nieder, wobei sich hiervon wiederum 92 % für die Übernahme einer bestehenden Einzelpraxis (EP) entschieden. Die restlichen 39 % der 3.100 Existenzgründer, die lieber in einer Kooperation arbeiten möchten, bevorzugten sogar zu 98 % die Übernahme oder den Eintritt in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Man kann also mit Fug und Recht weiterhin von einem „Übernahmemarkt“ bei den ärztlichen Existenzgründungen sprechen, wobei das Verhältnis von Einzelpraxen zu Kooperationen seit 2015 mit rund 60 % zu 40 % relativ stabil geblieben ist.