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  • · Fachbeitrag · Besteuerung von Künstlern

    Umsatzsteuerliche Besonderheiten bei der Künstler-GbR

    von RAin Kornelia Reinke, Bonn und StB Christel Fries, Montabaur

    | Eine Künstler-GbR ist gut beraten, wenn sie sich bereits im Vorfeld der künstlerischen Tätigkeit auch mit steuerrechtlichen - hier: umsatzsteuerrechtlichen Fragen - auseinandersetzt. Die Entscheidung, ob z.B. eine Befreiung von der Umsatzsteuer für eine Künstler-GbR sinnvoll ist oder nicht, lässt sich nur dann sinnvollerweise treffen, wenn Kenntnisse über die Vor- und Nachteile bestehen. Außerdem freut sich der Veranstalter, wenn er konkret weiß, mit welchem Steuersatz abzurechnen ist. Dieser Beitrag ergänzt die Ausführungen der Autorinnen in der August-Ausgabe der PFB (14, 222). |

    1. Die Steuersätze

    Die Künstler-GbR ist, wie jedes andere Unternehmen auch, Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen abzugeben.

     

    1.1 Regelsteuersatz 19 % gemäß § 12 Abs. 1 UStG

    Grundsätzlich unterliegen inländische Umsätze von Künstlern dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Hiervon gibt es eng auszulegende Ausnahmen die zu einem ermäßigten Steuersatz von 7 % führen (§ 12 Abs. 2 UStG). Diese Ausnahmen kommen jedoch nur unter den vom Gesetz bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Dabei ist grundsätzlich jeder Umsatz im Einzelnen zu prüfen (BFH 17.1.90 V B 130/89).