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  • · Fachbeitrag · Betriebswirtschaftliche Beratung

    Mit der Praxissoftware als Frühwarnsystem die Umsatzsituation zeitnah einschätzen

    von StB Marcel Nehlsen, Köln, www.laufmich.de

    | Zahnärzte erhalten in der Regel einen wesentlichen Teil des Honorars in Form von quartalsweisen Abschlusszahlungen Seitens der KZVen. Das führt zu der unschönen Situation, dass, selbst wenn der Steuerberater im Januar die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) von Dezember vorlegt, diese Auswertung eigentlich nicht den aktuellen wirtschaftlichen Stand der Praxis widerspiegelt. Es fehlen die tatsächlich erbrachten Honorare. Dies erschwert die zeitnahe wirtschaftliche Einschätzung der Praxis. |

    1. Problem: Die Umsätze werden nicht periodengerecht erfasst

    Bei einer langjährig konstant laufenden Zahnarztpraxis fällt dies nicht weiter ins Gewicht: Die Honorare, auf die man am Jahresende wartet, sind schließlich am Jahresanfang für das vorherige Jahr eingegangen. Somit gleicht sich dieser Zahlungsstrom wieder aus. Aber wie sieht es aus, wenn die Leistungszahlen der Praxis einmal rückläufig sind? Personalwechsel, Krankheiten oder Patientenrückgänge können sich unmittelbar auf die Umsätze der Praxis auswirken.

     

    • Beispiel

    In einer Zahnarztpraxis traten im IV. Quartal 2022 Umsatzrückgänge durch Personalwechsel und Patientenrückgänge ein. Die BWA Dezember 2022 wurde im Januar 2023 erstellt und spiegelt im Wesentlichen aber nur die tatsächlich geflossenen Kasseneinnahmen des II. und III. Quartals 2022 wider. Das heißt:

     

    • Die Umsatzrückgänge wegen der internen Praxisprobleme fallen zunächst nicht weiter auf. Im Gegenteil, es wird der Eindruck vermittelt, dass es der Praxis nach wie vor wirtschaftlich gut geht.
    • Erst mit der BWA April 2023, die im Mai 2023 erstellt wird, macht sich der Umsatzeinbruch aus dem IV. Quartal 2022 in den Zahlen bemerkbar ‒ also mit einem Zeitverzug von fast einem halben Jahr.