Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetzliche Krankenversicherung

    Die Eckpunkte der Bedarfsplanung 2013

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.12.12 die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie verabschiedet. Hier sind die wichtigsten Neuerungen. |

     

    1. Bedarfsplanung für ausnahmslos alle Fachgruppen

    Anders als bislang werden nun alle Arztgruppen einer Bedarfsplanung unterworfen, also auch Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische und Rehabilitationsmediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner. Der G-BA hatte im Vorgriff auf diese Änderung überraschend schon zum 6.9.12 eine vorläufige Zulassungssperre für diese Arztgruppen verhängt (Blog-Post vom 13.9.12).

     

    2. Neuer Zuschnitt der Planungsbezirke gemäß dem Vier-Ebenen-Versorgungsmodell

    Die Planungsbezirksgrenzen orientierten sich bisher an den Landkreisen. Künftig differenziert die Planung stärker sowohl regional als auch nach Leistungserbringern. Geplant wird auf vier Versorgungsebenen in unterschiedlich großen Räumen:

     

    • 1. hausärztliche Versorgung: Mittelbereich (bundesweit 883)
    • 2. allg. fachärztliche Versorgung [z.B. Augenärzte]: Kreise bzw. kreisfreien Städte
    • 3. spezialisierte fachärztliche Versorgung [z.B. Anästhesisten]: Raumordnungsregion (bundesweit 97) oder der von einer KV umfasste Bereich (17)
    • 4. gesonderte fachärztliche Versorugung [z.B. Nuklearmediziner]: Raumordnungsregion oder der von einer KV umfasste Bereich

     

    Die Verlegung von hausärztlichen Sitzen an andere Standorte wird damit erschwert, die Verlegungsmöglichkeiten für Fachgruppen der Versorgungsebenen 3 und 4 verbessern sich.

     

    3. Berücksichtigung der Demografie bis zum 1.7.13

    Kern des Demografiefaktors ist die getrennte Ermittlung des Leistungsbedarfs für über 65-Jährige und unter 65-Jährige. Bei einem hohen Anteil alter Patienten kann so ein weitergehender Versorgungsbedarf entstehen. Ausgenommen sind entsprechend Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung.

     

    Während für Psychotherapeuten und Frauenärzte die Anzahl der benötigten Ärzte mit zunehmendem Alter der Bevölkerung sinkt, sehen die Leistungsbedarfsfaktoren z.B. für Internisten, Augenärzte und Urologen einen 4- bis 6-fach erhöhten Bedarf an Ärzten für Patienten über 65 Jahren vor. Vermutlich wird die Berücksichtigung der Demografie die Versorgungsgrade signifikant verändern, sodass aus geschlossenen Planungsbereichen offen werden und umgekehrt.

     

    4. Berücksichtigung von Pendlern

    Oft besuchen Patienten einen Arzt in der Nähe ihres Arbeitsplatzes. Dadurch entsteht in den Großstädten ein erhöhter Versorgungsbedarf, im Wohnumfeld der Großstädte sinkt der Bedarf tendenziell. Über entsprechende Faktoren wird dieser Umstand für die Ärzte der Versorgungsebene 2 künftig berücksichtigt. In Großstädten könnten daher tendenziell mehr Ärzte zugelassen werden - zulasten der geplanten Zulassungen im Umland.

     

    5. Sonderbedarfszulassungen

    Die neuen Anforderungen an Sonderbedarfszulassungen, die mit Spannung erwartet werden, will der G-BA bis zum 30.4.13 festlegen.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 38272480

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents