· Fachbeitrag · Gesundheitswesen
16 Jahre Medizinische Versorgungszentren
von StB Jürgen Derlath, Münster
| Die Kooperationsform Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 in die Versorgungslandschaft eingeführt. Seitdem ist die Anzahl der MVZ stetig auf mehr als 2.800 im Jahr 2017 gestiegen. Der besonders starke Zuwachs seit 2016 ist u.a. auf die Einführung fachgleicher MVZ zurückzuführen. Seit 2016 liegt die Zahl der MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten auch wieder deutlich über den MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern. Im Jahr zuvor waren Vertragsärzte und Krankenhäuser erstmals gleich häufig als Träger aufgetreten. |
1. Rechtliche Entwicklung der MVZ
MVZ sind Einrichtungen, in denen Ärzte gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen unter einem Dach zusammenarbeiten. Sie wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (2003) eingeführt, um die ambulante medizinischen Versorgung zu verbessern. Die gesetzliche Grundlage für MVZ ist in § 95 SGB V geregelt.
Während MVZ früher z. B. auch von Heil- und Hilfsmittelerbringern gegründet werden konnten, wurde mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (2012) geregelt, dass zur Gründung eines MVZ nur noch Vertragsärzte, Krankenhäuser, bestimmte Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen sowie bestimmte gemeinnützige Trägerorganisationen berechtigt sind. Zudem wurde die Gründung eines MVZ z. B. in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft ausgeschlossen. Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes liegen, der in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist.
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