20.09.2013 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag
Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis
| Die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheids, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a Abs. 2a AO mit der für den Steuerpflichtigen günstigen Folge, dass der Zinslauf (erst) 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist (BFH 11.7.13, IV R 9/12). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PFB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig