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  • 20.09.2013 · Fachbeitrag · Investitionsabzugsbetrag

    Aufgabe der Investitionsabsicht als rückwirkendes Ereignis

    | Die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheids, in dem der Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ist ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a Abs. 2a AO mit der für den Steuerpflichtigen günstigen Folge, dass der Zinslauf (erst) 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs beginnt, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten ist (BFH 11.7.13, IV R 9/12). |