· Fachbeitrag · Mitarbeitermangel
Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung im Rentenalter für verdiente Mitarbeitende
von StB Dipl.-Ök. Dr. rer. pol. Christian Sielaff, Essen, und Syndikus-RA Julian Stinauer, Köln
| Der Fachkräftemangel ist bereits jetzt in vielen Branchen deutlich zu spüren. Wenn neue Mitarbeitende nur schwer zu bekommen sind, sollte darüber nachgedacht werden, inwieweit erfahrenen Mitarbeitenden eine Weiterarbeit ermöglicht werden kann. Die Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung über das eigentliche Renteneintrittsalter hinaus sollten dabei deutlich vorher von Arbeitgeber und Arbeitnehmer thematisiert werden. Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei insbesondere aus rechtlicher Sicht wissen sollten, fasst dieser Beitrag zusammen. |
1. Rechtliche Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung
1.1 Grundlagen
Jeder Mensch darf grundsätzlich so lange arbeiten, wie er möchte. Eine Beschäftigung ist also auch über die Regelaltersgrenze hinaus möglich. Diese liegt aktuell bei 65 Jahren und elf Monaten (bei Geburtsjahrgängen ab 1957) und steigt sukzessive bis auf 67 Jahre (bei Geburtsjahrgängen ab 1964) ab 2031 an. Ob es hier zu weiteren Erhöhungen kommt, wie von der Politik in regelmäßigen Abständen angesprochen, bleibt abzuwarten.
Während für Mitarbeitende, die Mitglieder eines Versorgungswerks (z. B. Steuerberater oder auch Rechtsanwälte) sind, individuelle Regelungen zum Vorziehen bzw. zum Aufschub der Regelaltersrente gelten, gilt für gesetzlich rentenversicherungspflichtige Mitarbeitende Folgendes: Verzichtet man trotz seines Anspruchs auf die Beantragung (vgl. § 99 Abs. 1 SGB VI) der Auszahlung der gesetzlichen Rente, erhöht dies mit jedem Monat, den man darauf verzichtet, die spätere Rentenhöhe. Für jeden Monat zusätzliche Arbeit ohne Rentenbezug erwirbt der eigentliche Rentner einen um 0,5 % höheren Rentenanspruch. Womit sich bereits nach einem Jahr eine Steigerung von 6 % ergibt, die über die gesamte Bezugsdauer der Rente Bestand hat, ohne dafür weitere Beiträge einzuzahlen. Zahlt der potenzielle Rentner zusätzlich weiter in die Rentenversicherung ein, erhöht auch dies, in Abhängigkeit von Einkommenshöhe und damit Rentenversicherungsbeitrag, den späteren Rentenanspruch zusätzlich. Geht man weiter einer Vollzeitbeschäftigung nach, kann die Erhöhung dadurch schon deutlich ausfallen.
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