· Fachbeitrag · Mustervertrag
Anstellungsvertrag für einen angestellten Arzt in einer Einzelpraxis
von RAin Mareike Piltz, FAin MedR, Wirtschaftsmediatorin, Nürnberg
In diesem Beitrag werden die Regelungen eines Arbeitsvertrages für einen angestellten Arzt in einer Einzelpraxis erläutert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind. Der Vertrag ist knapp gehalten und muss mit dem konkreten Fall abgestimmt werden.
1. Vertragsgegenstand
In § 1 wird der Vertragsgegenstand bestimmt: Der Vertrag regelt die Anstellung eines Arztes in einer Einzelpraxis. Die Anstellung wird unter die Bedingung der Genehmigung der Anstellung durch den zuständigen Zulassungsausschuss gestellt. Die Beschäftigung eines angestellten Arztes bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss, die unbedingt vor Beginn der Beschäftigung eingeholt werden muss. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich.
2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
§ 2 regelt Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Vertragsparteien haben eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart, wobei im speziellen Fall die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende beträgt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats und wurde hier abgekürzt. Die Probezeit darf höchstens sechs Monate andauern, die Kündigungsfrist muss stets mindestens zwei Wochen betragen. Dabei muss sie nicht mit dem Monatsende in Verbindung gesetzt werden.
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