· Fachbeitrag · Phase II: Nachfolger finden und binden
Rechtliche Modelle für den Übergang
von RA RAfMedR Dietmar Sedlaczek, Berlin, www.sps-steuerrecht.de
| Wer die Praxis abgibt, will die Mitarbeiter und die Patienten in guten Händen wissen. Doch abgabewillige Ärzte haben längst nicht mehr die Qual der Wahl. Auch in Großstädten wird es immer schwieriger, geeignete Nachfolger zu finden. Generell sinkt die Anzahl der Absolventen. Auch wird die Medizin weiblicher. Nicht nur bei Frauen ist heutzutage die Bereitschaft, der beruflichen Tätigkeit das Privatleben stark unterzuordnen, geringer ausgeprägt als bei den jetzt abgebewilligen Ärzten. In ländlichen Regionen finden sich oft keine Nachfolger oder erst nach sehr langer Suche. |
1. Suche nach geeigneten Nachfolgern
Bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger empfiehlt es sich, auf mehreren Wegen zu suchen. Neben Praxisbörsen kann man durch Inserate oder die Einschaltung von Maklern/betriebswirtschaftlichen Beratern gezielt einen geeigneten Bewerber finden. Selbstverständlich muss der Übernehmer die entsprechende Facharztbezeichnung haben, er sollte auch Spezialqualifikationen, die der Abgeber hat, mitbringen und evtl. auch darüber hinausgehende moderne Qualifikationen für die nachzubesetzende Fachgruppe mitbringen, die dem Status quo eines jüngeren Arztes der gleichen Fachgruppe entsprechen. Häufig findet sich inzwischen auch die Situation, dass eine Praxis von zwei Behandlern fortgeführt wird.
2. Bewährte Modelle zur Einbindung des Nachfolgers
Im Rahmen einer cleveren Gestaltung der Praxisabgabe kann ein Jobsharing-Modell oder auch der Verkauf einer halben Zulassung unter Praxisfortführungsgesichtspunkten sinnvoll sein. Dies kann auch sinnvoll sein, wenn der Abgeber kürzer treten, aber den Wert seiner Praxis nicht minimieren will. So sind Modelle denkbar, dass der Abgeber kürzer treten möchte, aber seine Praxis noch nicht insgesamt verkaufen will. Das Kürzertreten in der Praxis stellt einen Faktor dar, der den Wert der Praxis erheblich mindern kann. Wenn der Abgeber die Fallzahl langsam heruntergefahren hat, dürfte sich in der Regel auch der Gewinn der Praxis reduziert haben, mit der Konsequenz, dass der Wert der Praxis, insbesondere der immaterielle Wert, deutlich sinkt.
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