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  • · Fachbeitrag · Praxisnachfolge

    Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Senior und Junior

    von RA RAfMedR Dietmar Sedlaczek, Berlin, www.sps-steuerrecht.de

    | Zu den Vorbereitungen der Praxisübergabe zählt auch die Wahl des geeigneten Gestaltungsmodells. Hier kann in der Praxis auf bewährte Modelle zurückgegriffen werden, deren steuerliche Konsequenzen in diesem Beitrag erläutert werden. |

    1. Steuerliche Gestaltung für den Abgebenden

    Steuerpflichtig ist der Veräußerungsgewinn.

     

    • Schema zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns

    Verkaufspreis

    ./.

    steuerliche Restbuchwerte

    ./.

    Veräußerungskosten

    +

    Entnahmegewinn

    =

    Veräußerungsgewinn

    Vom Veräußerungsgewinn kann unter Umständen noch ein Freibetrag von max. 45.000 EUR abgezogen werden. Der Freibetrag verringert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 EUR übersteigt.