· Fachbeitrag · Praxisnachfolge
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für Senior und Junior
von RA RAfMedR Dietmar Sedlaczek, Berlin, www.sps-steuerrecht.de
| Zu den Vorbereitungen der Praxisübergabe zählt auch die Wahl des geeigneten Gestaltungsmodells. Hier kann in der Praxis auf bewährte Modelle zurückgegriffen werden, deren steuerliche Konsequenzen in diesem Beitrag erläutert werden. |
1. Steuerliche Gestaltung für den Abgebenden
Steuerpflichtig ist der Veräußerungsgewinn.
| |
Verkaufspreis | |
./. | steuerliche Restbuchwerte |
./. | Veräußerungskosten |
+ | Entnahmegewinn |
= | Veräußerungsgewinn |
Vom Veräußerungsgewinn kann unter Umständen noch ein Freibetrag von max. 45.000 EUR abgezogen werden. Der Freibetrag verringert sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000 EUR übersteigt. |
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