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  • · Fachbeitrag · Praxisbewertung

    Die Bewertung von Freiberuflerpraxen im Zugewinnausgleich nach der BGH-Rechtsprechung

    von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen und Dipl.-Volkswirt Katja Nies (www.praxisbewertung-praxisberatung.com)

    | In drei Entscheidungen hat sich der BGH zur Bewertung von Freiberuflerpraxen beim Zugewinnausgleich geäußert ( BGH 6.2.08, XII ZR 45/06 [Tierarztpraxis], BGH 9.2.11, XII ZR 40/09 [Zahnarztpraxis], BGH 2.2.11, XII ZR 185/08 [Steuerberaterpraxis]). In diesem Beitrag sollen die Kernaussagen der Entscheidungen in einer Übersicht vergleichend nebeneinander dargestellt und die Implikationen sowie die damit verbundenen Probleme in der Bewertungspraxis kurz gewürdigt werden. |

    1. Die Kernaussagen der drei BGH-Urteile

    Neben der Beachtung des Stichtagsprinzips und der Berechnung der latenten Ertragsteuerlast soll über die Ermittlung der auf einen potenziellen Käufer übertragbaren Ertragsanteile sowie den Abzug eines individuell (nicht pauschal) ermittelten kalkulatorischen Unternehmerlohnes dem „Doppelverwertungsverbot“ im Rahmen von Zugewinnausgleichsverfahren Rechnung getragen werden.

     

    In der nicht abschließenden Kurzübersicht kann im Einzelnen nachgelesen werden, was die Urteile u.a. zu folgenden Punkten ausführen: