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  • · Fachbeitrag · Praxisnachfolge

    Die Nachfolge bei Personengesellschaften: gesellschaftsrechtlich und ertragsteuerlich

    von Ass. jur. Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Verstirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft kommt es ‒ gesellschaftsrechtlich ‒ auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag an. In steuerlicher Hinsicht ist u. a. die Frage relevant, ob stille Reserven, die in der Gesellschaft ruhen, aufgedeckt werden müssen mit der Folge von Gewinnrealisierung oder ob eine ertragsteuerlich neutrale Buchwertfortführung stattfinden kann. Der Beitrag befasst sich mit beiden Problembereichen anhand zahlreicher Beispiele. |

    1. Gesellschaftsrechtliche Fragen

    Die gesellschaftsrechtlichen Fragen stellen sich je nach Rechtsform etwas anders. Betrachtet werden hier die GbR, die OHG, die KG und die Partnerschaftsgesellschaft.

     

    1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Bei der GbR wird die Gesellschaft bei Tod eines Gesellschafters nach § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes ergibt. Sofern also § 727 Abs. 1 BGB nicht vertraglich abgedungen ist, tritt der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft in die Abwicklungsgesellschaft ein und sind als solches, wie es der Erblasser selbst gewesen wäre, am Auflösungserlös beteiligt (§ 733 BGB). Die GbR ist erst vollbeendigt mit Abschluss der Abwicklung (Haack, NWB CAAD-52258).