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  • · Fachbeitrag · Praxisrentabilität

    Mehr Gewinn, ohne mehr zu arbeiten? Klar geht das.

    von StB Christoph Gasten, Köln, www.laufmich.de und StB Frank Kuhnert, Krefeld, vpmed.de

    | Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Abrechnungsgrundlage für Leistungen an Privatpatienten oder Selbstzahlerleistungen bei Kassenpatienten. Der Anteil dieser Einnahmenbereiche an den Gesamteinnahmen ist in den meisten Arztpraxen in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen, Tendenz steigend. Damit wächst die Bedeutung der GOÄ und deren richtige Anwendung für den Praxiserfolg! Der Beitrag zeigt, es gibt viele gute Gründe sich intensive Gedanken um die monatliche Abrechnung zu machen und zu prüfen, ob eine Optimierung möglich ist. |

    1. Richtig abrechnen nach der GOÄ

    Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen gehört zu den täglichen Routineaufgaben eines niedergelassenen Arztes. Nicht selten wird diese Aufgabe an einen Praxismitarbeiter delegiert. Die Sorgfalt und die investierte Zeit kommen für den Stellenwert dieser Arbeit häufig durch den Alltagsstress zu kurz. Bei der Dokumentation der Behandlungsleistungen und der Abrechnung, die im Idealfall monatlich, manchmal nur quartalsweise erfolgt, schleichen sich in vielen Praxen Flüchtigkeitsfehler ein oder bestehen Wissenslücken zu den Abrechnungsmöglichkeiten. Einzelne GOÄ-Ziffern oder -Ziffernketten werden nicht vollständig dokumentiert oder aus Unwissenheit weggelassen, Neuerungen in der Abrechnung oder indizierte Steigerungsmöglichkeiten nicht berücksichtigt.

     

    PRAXISHINWEIS | Dabei ist die Ausschöpfung des Abrechnungsrahmens der gültigen GOÄ strenggenommen keine Wahlmöglichkeit, sondern sogar eine Pflichtaufgabe für einen zufriedenstellenden Praxiserfolg! Die Preise des gültigen GOÄ-Katalogs sind vor 20 Jahre festgelegt worden und basieren auf einem Kostenniveau aus dieser Zeit. Viele neue Behandlungsverfahren sind in der GOÄ überhaupt nicht abgebildet und müssen über Analogabrechnungen liquidiert werden. Die aus diesen Gründen lange überfällige neue GOÄ ist aber nicht in Sicht und jetzt offensichtlich auch erst einmal wieder auf Eis gelegt. Umso wichtiger ist es, den bestehenden Gebührenrahmen der gültigen GOÄ optimal auszuschöpfen.