· Fachbeitrag · Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften
Die Honorarverteilung in der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
von Dipl. Wirtschaftsingenieur Oliver Frielingsdorf, Köln
| Bei überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) reicht die Bandbreite von der kleinen Zweier-ÜBAG bis zum großen interdisziplinären Behandlernetzwerk aus zahlreichen Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und MVZ. Sie alle müssen das Gesamthonorar, dass von der KV auf das ÜBAG-Konto ausgezahlt wird, fair und nachvollziehbar auf die einzelnen Standorte und Partner aufteilen. Unklare oder unfaire Honorarverteilungsschlüssel, die einzelne Partner dauerhaft schlechter stellen, führen mittelfristig zum Auseinanderbrechen eines ansonsten vorteilhaften und strategisch wertvollen Verbundes. |
1. Honorardifferenzierung durch KVen häufig irreführend
Mittlerweile liegen umfangreiche Erfahrungen zu möglichen Fehlern bei der Honorarverteilung innerhalb einer größeren ÜBAG vor. Aus dieser Erfahrung lassen sich deutliche Empfehlungen ableiten, wie Abläufe und Verteilungsschlüssel gestaltet sein müssen, um Fehler und wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.
Die gleichmäßige (also leistungsunabhängige) Aufteilung der Honorare auf alle Partner einer ÜBAG ist nicht nur unüblich, sondern auch wenig empfehlenswert. Denn bei dieser Art der Honorarverteilung bleiben die unterschiedlichen Leistungsmengen und Fallzahlen der einzelnen Partner unberücksichtigt.
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