· Fachbeitrag · Vermögensplanung
Analyse einer geschlossenen Fotovoltaik-Beteiligung
von StB Dirk Klinkenberg, Lohmar
| Mandanten setzen sich immer wieder mit Angeboten zu geschlossenen Beteiligungen auseinander und wollen vom Steuerberater wissen, ob diese Angebote für sie gut sind. Eine umfassende Prüfung des Beteiligungsangebots, z.B. auf versteckte Risiken, kann der Steuerberater allerdings nicht leisten. Den Mandanten mit der Botschaft wegzuschicken „Dazu kann und will ich nichts sagen“, ist aber auch keine Lösung. Den Ausweg aus diesem Dilemma bietet eine klare Begrenzung des Auftrags und die Konzentration auf eine rechentechnische Analyse und Bewertung mit Worst-Case-Szenarien, wie der praktische Fall in diesem Beitrag zeigt. |
1. Grenzen der Beratung bei Investitionsprojekten
Sowohl das Berufsrecht als auch das oft technische Spezial-Know-how setzen der Beratung bei Investitionsprojekten gewisse Grenzen.
1.1 Berufsrechtliche Grenzen der Beratung
Der Steuerberater unterliegt durch sein Berufsrecht rechtlichen Begrenzungen. Dabei sind die Analyse und Bewertung von geschlossenen Beteiligungen grundsätzlich zulässige und vereinbare Tätigkeiten i.S. des § 57 Abs. 3 StBerG. Die Bundesteuerberaterkammer betrachtet die Vorsorge- und Vermögensberatung als typische Dienstleistung der Steuerkanzlei (vgl. Steuerberatung 2020, S. 45, Publikation der BStBK).
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