· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Der niedergelassene Arzt im Krankenhaus
von RA Dr. Tilman Clausen FA Arbeits- und Medizinrecht, Hannover, www.spkt.de
| Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat durch die Änderung von § 20 Abs. 1 S. 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte Ärzte-ZV die gleichzeitige Tätigkeit des niedergelassenen Arztes in eigener Praxis und stundenweise in einem zugelassenen Krankenhaus ermöglicht. Der Beitrag klärt die Frage, was vorteilhafter ist, eine Anstellung auf Teilzeitbasis oder eine freie Mitarbeit. |
1. Ausgangsfall
Um diese Frage zu beantworten, soll zunächst ein Fall aus der Praxis betrachtet werden.
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Dr. A ist Facharzt für Urologie und Mitglied einer Gemeinschaftspraxis von drei Fachärzten derselben Fachrichtung. Vor seiner Niederlassung war er über mehrere Jahre Oberarzt in der Klinik für Urologie des Krankenhauses B, das nur 5 km von seiner jetzigen Praxis entfernt liegt. A möchte, in Abstimmung mit seinen Partnern aus der Gemeinschaftspraxis, neben der Tätigkeit in der Praxis stundenweise Operationen im Krankenhaus durchführen. Das Krankenhaus B ist zu einer Zusammenarbeit bereit. |
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