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Praxisübernahmevertrag
| In einem Praxisübernahmevertrag (Kaufvertrag) müssen die oft widerstreitenden Interessen von Abgeber und Erwerber auf einen Nenner gebracht werden. Und da ist der Kaufpreis nichtmal der strittigste Punkt. |
Weiterführende Hinweise
- Kaufvertrag - Zahnarzteinzelpraxis (Stand 2017)
- MVZ - Übernahme einer Einzelpraxis (Stand 2017)
Quelle: ID 45205910