Bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des SBV (SBV) können die Begünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. nur gewährt werden, wenn die Wirtschaftsgüter gleichzeitig mit dem Anteil an der Personengesellschaft übertragen werden. Erfolgt die Übertragung des SBV zeitlich vor der Übertragung des Anteils an der Personengesellschaft, ist keine Steuerbegünstigung möglich (BFH 17.6.20, II R 38/17).
Ein Arzt, der seine Praxis in ein MVZ einbringt, muss neben dem MVZ auch selbst für die Anwendung der Sonderregelungen zur „Jungpraxis“ noch einen Aufbaustatus beanspruchen können. Das ist dann nicht mehr der ...
|Der Veräußerungsgewinn entsteht im Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber übertragen wird. Auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums haben Kaufpreismodalitäten (ob der ...
|Gutachten zur Pflegebedürftigkeit, die durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des MDK erstellt werden, sind eine eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuerrichtlinie), wenn sie von der Krankenversicherung zur Ermittlung des Umfangs etwaiger Ansprüche ihrer Versicherten auf Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verwendet werden und soweit sie für die sachgerechte Bewirkung der Umsätze in diesem ...
|Die Vorschrift des § 103 Abs. 4c S. 3 SGB V ist bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung entsprechend anzuwenden. Danach ist ein MVZ, bei dem die Mehrheit der Geschäftsanteile und ...
Zu den Betriebsausgaben gehören auch Sponsoringaufwendungen eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor ...
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Wird dem Arbeitnehmer ein Urlaubsgeld gewährt, folgt die Ernüchterung schnell. Von der Bruttozahlung kommt oft weniger als die Hälfte an. Gut zu wissen, dass ein Urlaubsgeld in kleinem Umfang steuervergünstigt und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann. Eine Variante, von der in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird. Dabei ist diese durchaus lukrativ!