16.11.2018 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Wer mehr als die nach Gesetz geschuldete Umsatzsteuer in Rechnung stellt, der schuldet auch den überhöhten Betrag. Eine spätere Korrektur ist jedoch nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG per Rechnungsberichtigung möglich. Allerdings hat nun der BFH (16.5.18, XI R 28/16) geurteilt, dass es eine ungeschriebene weitere Voraussetzung für eine solche USt-Korrektur beim FA gebe: Der Leistende muss dem Leistungsempfänger vorher den Differenzbetrag erstattet haben.
16.11.2018 · Fachbeitrag ·
Vermögensplanung
Altersvorsorgeberatung setzt sich aus mindestens drei Elementen zusammen. Zuerst kommen die Ermittlung und transparente Darstellung der bestehenden Altersvorsorgesituation. Dann wird über eine strategische Beratung ...
16.11.2018 · Fachbeitrag ·
Musterfall
Dieser Praxisfall befasst sich mit der praktischen Umsetzung eines Übertragungsvorgangs bei einer Arztpraxis. Das Grundstück, das ursprünglich für den Betrieb der Praxis genutzt wurde, soll sich nach dem Verkauf in ...
15.11.2018 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Es liegt kein Widerspruch der europäischen Niederlassungsfreiheit vor, wenn nationales Recht zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft als Geschäftsführer oder Gesellschafter einen Steuerberater fordern (FG ...
07.11.2018 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Verwaltet ein Apotheker seinen Warenbestand unter Einsatz eines Warenwirtschaftssystems, ist er im Rahmen einer Betriebsprüfung verpflichtet, dem Betriebsprüfer die mit einem Datenverarbeitungssystem verwalteten ...
05.11.2018 · Nachricht · Video-Beitrag
In einem Praxisübernahmevertrag (Kaufvertrag) müssen die oft widerstreitenden Interessen von Abgeber und Erwerber auf einen Nenner gebracht werden. Und da ist der Kaufpreis nichtmal der strittigste Punkt.
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