Krankentaggelder einer Schweizer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung sind steuerfrei und erhöhen nicht den Steuersatz (sog. Progressionsvorbehalt). So entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteilen vom 8.5.19 in den Rechtssachen 14 K 2647/18 und 14 K 1955/18. Es ließ jeweils die Revision zu (FG Baden-Württemberg 8.5.19, 14 K 2647/18 und 14 K 1955/18, s. auch Pressemitteilung vom 6.11.19).
Das Schleswig-Holsteinische FG hat entschieden, dass eine Verrechnung von finalen Verlusten einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der im Inland ansässigen Muttergesellschaft eine ...
Das Bundeskabinett hat am 9.10.19 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen (s. auch BMF-Pressemitteilung vom 9.10.19).
Im Fall einer konzerninternen Funktionsverlagerung von Mitarbeitern aus dem Ausland an einen Standort im Inland kann das Unternehmen, soweit es zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Vorsteuer aus Maklerleistungen für die Wohnungssuche der Arbeitnehmer geltend machen (BFH 6.6.19, V R 18/18, DStR 19, 2142).
Zwischen einem inländischen und einem ausländischen Steuerbescheid liegt ein Widerstreit i. S. d. § 174 Abs. 1 AO nicht vor, wenn derselbe Sachverhalt im Ausland bei der Bemessungsgrundlage für die Steuer und im ...
Zu dem vom Bundesministerium der Finanzen Ende September vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen hat die BRAK kritisch Stellung genommen ...
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die satzungskonforme Zuwendung einer ausländischen Stiftung an einen inländischen Empfänger, der keine Rechte an oder Ansprüche auf Vermögen oder Erträge der Stiftung besitzt, nicht der Schenkungsteuer unterliegt (BFH 3.7.19, II R 6/16, xxx; s. auch BFH, Pressemitteilung Nr. 63/19 vom 10.10.19).