· Fachbeitrag · Abkommensrecht
Einkommensteuerrechtliche Besonderheiten in Dreieckssachverhalten
von StB Petra Peitz-Ziemann, StB/FBIStR Erik Muscheites und Marina Singer
| Im Fall einer Mehrfachansässigkeit in Dreieckssachverhalten kann die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dazu führen, dass sich widersprechende Rechtsnormen auf denselben Sachverhalt zutreffen. Diese Normenkollision kann die Entstehung von weißen Einkünften oder auch eine Doppelbesteuerung zur Folge haben. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und beleuchtet anhand ausgewählter Musterfälle deren Auswirkungen auf die Praxis. |
1. Ausgangslage
In der Regel sorgen DBA zwischen zwei Vertragsstaaten dafür, dass keine Doppelbesteuerung derselben Einkünfte stattfindet. Wenn jedoch in einer Dreieckskonstellation mehrere DBA Anwendung finden, kann dies unter Umständen zu einem anderen Ergebnis führen. Aufgrund von Doppelansässigkeiten können Situationen entstehen, die dazu führen, dass unterschiedliche Rechtsfolgen für denselben steuerlich relevanten Sachverhalt eintreten können. Als Konsequenz daraus droht die Gefahr einer Doppel- oder sogar Dreifachbesteuerung. Unter bestimmten Umständen kann dies aber auch dazu führen, dass keiner der beteiligten Staaten letztendlich besteuern darf, da ein anwendbares DBA eine Besteuerung ausschließt.
Die vom FG Münster (13.7.18, 1 K 42/18 E, EFG 18, 1663, s. auch Jahn, PIStB 18, 268) sowie vom BFH (4.11.14, I R 19/13, s. auch Kudert/Hagemann, PIStB 15, 138) entschiedenen Fälle verdeutlichen die Relevanz der Dreieckssachverhalte einerseits sowie deren Komplexität und Kontroverse andererseits.
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