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  • · Fachbeitrag · BMF

    Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren

    | In einem aktuellen Schreiben beschäftigt sich das BMF mit der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (BMF 7.10.24, IV C 2 - S 2700/21/10001 :003). |

     

    Der EuGH hat am 6.3.07 (C-292/04, Meilicke) entschieden, dass unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auch eine ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist ‒ ohne zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen. Mit Urteil vom 30.6.11 (C-262/09, Meilicke II) hat der EuGH zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen Stellung genommen. Danach ist für eine Steuergutschrift der Nachweis der auf ausländischen Dividenden lastenden Körperschaftsteuer erforderlich. Der BFH hat daraufhin im Schlussurteil vom 15.1.15 (I R 69/12) Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert. Im aktuellen Schreiben geht das BMF auf die aus Verwaltungssicht relevanten Modifikationen zum BFH-Urteil ein. Im Einzelnen wird zu nachfolgenden Punkten Stellung genommen:

     

    • Vorzulegende Belege und Nachweise