· Fachbeitrag · Kindergeld
Aktuelle Rechtsentwicklungen beim EU-Kindergeldrecht
von Dipl.-Fw. Dr. Volker Kreft, RiFG, Bielefeld
| Haben grundsätzlich kindergeldberechtigte Eltern Berührungspunkte zu verschiedenen EU-Staaten, kann es zu konkurrierenden Kindergeldansprüchen in den EU-Mitgliedsländern kommen. In diesen Fällen ist der Anspruchsvorrang anhand von EU-Verordnungen zu klären. Doch hier treten immer wieder Anwendungsprobleme auf. Die uneinheitliche Rechtsanwendung der Familienkassen hat zu einer großen Rechtsunsicherheit geführt, die erst nach und nach durch die Rechtsprechung aufgelöst werden wird. Erste Entscheidungen zeigen bereits einzelne Probleme bei der Anwendung der unübersichtlichen Rechtsmaterie auf. |
1. VO (EWG) Nr. 1408/71 (bis zum 30.4.10)
Bei der Anwendung der alten VO (EWG) Nr. 1408/71 sind noch unzählige Revisionsverfahren beim BFH und den FGs anhängig. Insbesondere ist noch die Kindergeldberechtigung von polnischen Staatsangehörigen, die als entsandte Arbeitnehmer oder Saisonarbeitnehmer vorübergehend in Deutschland beschäftigt sind, ungeklärt. Bezüglich dieser Rechtsfragen hat der BFH den EuGH um Vorabentscheidung gebeten (BFH 21.10.10, III R 35/10, BFH/NV 11, 364, Az. beim EuGH: C-611/10; BFH 21.10.10, III R 5/09, BFH/NV 11, 360, Az. beim EuGH: C-612/10).
Aktuell hat der BFH in mehreren, im Wesentlichen inhaltsgleichen Entscheidungen erstmals zum persönlichen, zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 Stellung genommen (vgl. BFH 4.8.11, III R 55/08, BFH/NV 12, 85). Danach ist diese VO auf alle Arbeitnehmer bzw. Selbstständigen i.S.d. Art. 1 Buchst. a) der VO Nr. 1408/71 anwendbar. Darunter fallen alle Personen, die im Rahmen eines der in dieser Vorschrift aufgeführten Systeme der sozialen Sicherheit gegen die dort angegebenen Risiken unter den dort genannten Voraussetzungen (in irgendeinem Mitgliedstaat) versichert sind.
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