· Fachbeitrag · Kindergeldfestsetzung
Kein Kindergeldanspruch bei berufsbedingtem Auslandsaufenthalt
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Dauert ein berufsbedingter Auslandsaufenthalt mehr als ein Jahr, wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken weder beibehalten noch begründet. Das gilt immer dann, wenn die Aufenthalte im Inland keinen Wohncharakter haben, urteilte der BFH in einer aktuellen Entscheidung (BFH 14.10.11, III B 202/10, Abruf-Nr. 120619) |
Sachverhalt
Ein Ehemann verzog im Jahr 2006 mit seiner Frau und den beiden Kindern nach Spanien. Aufgrund seiner Angaben über die Nutzung einer ihm im Inland zur Verfügung stehenden Mietwohnung bezog er auch in Spanien von der Familienkasse weiter Kindergeld.
Nach weiterer Sachverhaltsaufklärung hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung ab 2007 auf, weil der Ehemann keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland habe und in Deutschland weder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sei, noch als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werde. Weder Einspruch noch Klage vor dem FG hatten Erfolg. Vor dem BFH machte der Ehemann geltend, sein Streitfall habe grundsätzliche Bedeutung, weil eine Vielzahl von Bundesbürgern wie er zeitlich beschränkt im Ausland arbeitet, aber für den Arbeitgeber zeitweise im Inland im Einsatz ist und sich dann im Inland aufhält. Die Revision blieb aber erfolglos.
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