· Fachbeitrag · Schweiz
Steuerliche Behandlung von Leistungen einer schweizerischen privatrechtlichen Pensionskasse
von RA Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Auszahlung des Todesfallkapitals einer Schweizer Versorgungseinrichtung an das Kind eines verstorbenen Arbeitnehmers als andere Leistung aus einer gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern ist oder ob keine öffentlich-rechtliche Zahlung, sondern eine nicht steuerpflichtige überobligatorische (freiwillige) Leistung vorliegt (BFH 1.10.15, X R 43/11, BFH/NV 16, 301). |
Sachverhalt
Der im Inland lebende Sohn erhielt in 2007 nach dem Tod seines Vaters eine Todesfallleistung für die berufliche Vorsorge aus einer schweizerischen privatrechtlichen Pensionskasse. Die Pensionskasse ist die Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers seines verstorbenen Vaters. Der Beitritt zu dieser Vorsorgeeinrichtung war nach Schweizer Recht obligatorisch. Nach dem schweizerischen Bundesversorgungsrecht besteht im Obligatorium kein Anspruch der Hinterbliebenen auf eine Todesfallleistung zur beruflichen Vorsorge. Gelangt beim Tod eines Versicherten zusätzlich zu den obligatorischen Leistungen ein Teil des Altersguthabens zur Auszahlung, handelt es sich um eine überobligatorische Leistung.
Der Sohn sah in dem Bezug des Todesfallkapitals aus der Pensionskasse keinen steuerpflichtigen Bezug. Das FA behandelte die Leistungen aus der Pensionskasse wie steuerpflichtige andere Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst.aa) EStG. Nachdem das FG Baden-Württemberg (14 K 1502/09, EFG 11, 2158) der Klage des Sohns stattgegeben hat, hat der BFH nunmehr das Urteil aufgehoben und die Streitsache an die Vorinstanz zurückverwiesen.
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