· Fachbeitrag · Heilmittelverordnung
Inkrafttreten der geänderten HeilM-RL: G-BA beschließt Terminverschiebung zum 01.01.2021
| Die geänderte Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) wird erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 03.09.2020 beschlossen (Pressemitteilung online unter iww.de/s4031 ). |
Ursprünglich sollten die Änderungen der HeilM-RL zum 01.10.2020 in Kraft treten. Da aber zahlreiche Hersteller von Praxisverwaltungssoftware für Arztpraxen zu diesem Termin keine reibungslose Anpassung ihrer Produkte an die neue HeilM-RL garantieren konnten, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Verschiebung beim G-BA beantragt (Beitrag online unter iww.de/pp, Abruf-Nr. 46831946).
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Trotz der Terminverschiebung findet das IWW-Webinar am 18.09.2020 von 16:00 bis 18:00 Uhr wie geplant statt. Physiotherapeut Stefan Stihler, Produktmanager bei opta data, Essen, stellt die geplanten Änderungen der HeilM-RL. Darüber hinaus bietet das Webinar Gelegenheit für die Beantwortung individueller Fragen. Weitere Informationen und Anmeldung online unter iww.de/s3334. |