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    Praxisübernahmevertrag

    | In einem Praxisübernahmevertrag (Kaufvertrag) müssen die oft widerstreitenden Interessen von Abgeber und Erwerber auf einen Nenner gebracht werden. Und da ist der Kaufpreis nichtmal der strittigste Punkt. |

     

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: ID 45205910