· Fachbeitrag · Sozialrecht
Chronische Erschöpfung: kein Anspruch auf Kostenübernahme für FELDENKRAIS®-Therapie
| Wer an chronischer Erschöpfung leidet, hat keinen Anspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nach der FELDENKRAIS ® -Methode ( PP 05/2018, Seite 12 ) übernimmt (Landessozialgericht [LSG] Celle-Bremen, Urteil vom 19.08.2020, Az. L 4 KR 482/19). |
Ein gesetzlicher Versicherter litt an chronischer Erschöpfung. Sein Privatarzt empfahl ihm eine Therapie nach der FELDENKRAIS®-Methode. Nach einer Probestunde besserten sich die Symptome des Patienten. Die Krankenkasse verweigerte trotzdem die Übernahme der Kosten von rund 7.900 Euro. Begründung: Der medizinische Nutzen der FELDENKRAIS®-Methode sei nicht wissenschaftlich belegt. Die Klage des Versicherten blieb ohne Erfolg. Maßgeblich für die Kostenübernahme, so das Gericht, sei allein ein wissenschaftlich anerkannter Nutzen des Heilmittels. Für die FELDENKRAIS®-Methode sei dieser nicht belegt.