29.11.2022 · Fachbeitrag ·
Leistungserbringung
Frage: „ Ich bin Inhaberin einer Physiopraxis und habe eine sektorale Heilpraktiker-(HP-)Erlaubnis. Häufig rufen Patienten mit akuten Beschwerden wegen eines Termins an. Den Termin bekommen sie auch dann, wenn sie vorher nicht beim Arzt waren und daher keine Verordnung für die Behandlung haben. Muss ich diese Fälle alle selbst behandeln oder darf ich die Behandlung auch an Mitarbeiter ohne sektorale HP-Erlaubnis delegieren? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?“
28.11.2022 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Wer bei Pole Dance sofort an Casinos und Etablissements im Rotlichtmilieu denkt, der liegt ziemlich daneben. Zum Trainieren reicht schon eine sicher stehende senkrechte Metallstange. Poledance liegt voll im Trend und ...
25.11.2022 · Nachricht ·
HeilM-RL
Ab dem 01.01.2023 gilt bei langfristigem Heilmittelbedarf (LHMB; siehe PP 05/2021, Seite 5) und/oder besonderem Verordnungsbedarf (BVB) eine neue Diagnoseliste (vgl. PP 10/2022, Seite 1; Abruf-Nr. 48587052 ).
24.11.2022 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Auch viele Physiotherapeuten nutzen ein Farbkonzept, um ein angenehmes Praxisambiente zu schaffen. Daher betrifft folgendes Urteil alle Inhaber von Physiopraxen, die ihre Praxisräume gemietet haben: Das Streichen einer Wand in „Helllila“ ist keine Sachbeschädigung. Mieter dürfen den Anstrich weitestgehend frei vornehmen, ohne ihn bei Vertragsende beseitigen zu müssen (Landgericht Halle 08.07.2021, Az. 1 S 36/21, Abruf-Nr. 231615 ).
22.11.2022 · Nachricht · Studie
Eine groß angelegte klinische Studie mit mehr als 35.000 durchgeführten Paralleltestungen am Universitätsklinikum Würzburg zeigt, dass Antigen-Schnelltests eine Schwäche bei der Erkennung von Omikron-Infektionen ...
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21.11.2022 · Nachricht ·
Heilmittelverordnung
Die Änderungsanträge der Koalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) gehen in die richtige Richtung, aber es gibt noch Änderungsbedarf. Diese Ansicht vertrat der Spitzenverband der Heilmittelverbände ...
21.11.2022 · Fachbeitrag ·
Corona-Sonderregelung
Gute Nachricht für Ihre Mitarbeiter: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31.03.2023 verlängert. Weiterhin gilt: Arbeitnehmer, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, brauchen keine Arztpraxis aufzusuchen, sondern können sich nach telefonischer Anamnese bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im ...